Mittelschule
SERVICES & INFO – UNTERRICHT
SERVICES & INFO – UNTERRICHT
Die Mittelschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen sowie auf die Polytechnische Schule oder das Berufsleben vorzubereiten.
Ziel ist es, jede Schülerin und jeden Schüler im Sinne der Chancengerechtigkeit bestmöglich individuell zu fördern. Durch eine fundierte Bildungs- und Berufsorientierung erhalten Schülerinnen und Schüler, aufbauend auf ihre Stärken, gezielte Beratung, um eine verbesserte Bildungs- und Berufsentscheidung am Ende der Mittelschule sicherzustellen.
Der Lehrplan verbindet den Leistungsanspruch der AHS-Unterstufe mit einer neuen Lern- und Lehrkultur. Die Orientierung an den Potenzialen und Talenten der Schülerinnen und Schüler steht im Vordergrund.
Grundsätzlich werden in der Mittelschule alle Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsgegenständen gemeinsam in der Klasse unterrichtet. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Lerntempo unterstützen einander und profitieren voneinander.
In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache sowie in Pflichtgegenständen eines (schulautonomen) Schwerpunktbereiches sind aus den folgenden pädagogischen Fördermaßnahmen von den Lehrerinnen und Lehrern in koordiniertem Zusammenwirken mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter auszuwählen:
In der 5. Schulstufe wird das Notensystem wie in der Volksschule mit der 5-teiligen Notenskala in allen Unterrichtsgegenständen fortgeführt.
Ab der 6. Schulstufe wird bei der Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache zwischen zwei Leistungsniveaus, mit den Bezeichnungen „Standard“ und „Standard AHS“, unterschieden. In beiden Leistungsniveaus sind Noten von 1-5 möglich. Dabei entspricht die Beurteilung…
Im Zeugnis wird ausgewiesen, nach welchem der beiden Leistungsniveaus eine Schülerin bzw. ein Schüler beurteilt wurde. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zum jeweils anderen Leistungsniveau ist jederzeit möglich.
Zusätzlich zur Beurteilung mit Ziffernnoten werden durch die folgenden besonderen Elemente die Stärken, Fähigkeiten und Talente der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt gerückt:
Die Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung hält in schriftlicher Form die Leistungsstärken sowie die Lernfortschritte der Schülerin bzw. des Schülers fest. Sie wird in der 5. bis 7. Schulstufe zusammen mit dem Jahreszeugnis, in der 8. Schulstufe gemeinsam mit der Schulnachricht ausgehändigt.
Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die erste Klasse der Mittelschule erfolgreich absolviert hat, darf in die zweite Klasse der AHS-Unterstufe wechseln, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als „Gut“ ist.
Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten, dritten oder vierten Klasse der Mittelschule ist der Übertritt in die nächste Klasse einer höheren Schule möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wurde.
Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin bzw. der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Zusätzlich zum erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe setzt die Aufnahme in eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule voraus, dass sie in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als mit „Befriedigend“ beurteilt wurden. Aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Der Übertritt in eine Polytechnische Schule steht allen offen.
Schülerinnen und Schüler, die eine Schulstufe der AHS-Unterstufe erfolgreich abgeschlossen haben, sind berechtigt in die nächsthöhere Schulstufe einer Mittelschule zu wechseln.
Aufsteigen in die 6. Schulstufe: Schüler/innen, die in der 5. Schulstufe einer AHS in einem oder zwei Pflichtgegenständen mit „Nicht genügend“ beurteilt wurden, sind berechtigt Wiederholungsprüfungen abzulegen. Bei mehr als zwei negativen Beurteilungen müssen sie die 5. Schulstufe in der Mittelschule jedenfalls wiederholen.
Aufsteigen in die 7. und 8. Schulstufe: Schüler/innen, die in der 6. bzw. 7. Schulstufe einer AHS in jenen Pflichtgegenständen, die in der Mittelschule leistungsdifferenziert geführt werden, mit „Nicht genügend“ beurteilt wurden, sind zum Aufstieg in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt und werden dort dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet.
Bei der Beurteilung mit „Nicht genügend“ in einem oder zwei nicht differenzierten Pflichtgegenständen sind sie berechtigt Wiederholungsprüfungen abzulegen. Bei mehr als zwei negativen Beurteilungen in nicht differenzierten Pflichtgegenständen muss die Schulstufe auch in der Mittelschule wiederholt werden.
(Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/ms.html)
Als Schulleiterin der Mittelschule möchte ich mit den KollegInnen Rahmenbedingungen schaffen, in denen junge Menschen gut lernen können. Möge es gelingen, dass jede/r seinen Fähigkeiten und Talente bestmöglich entwickeln kann!
TEL: +43 1 688 11 95 112
MAIL: msdirektion10@nls.at
Persönliche Gespräche sind nach tel. Terminvereinbarung gerne möglich.
TEL: +43 1 688 11 95 240
MAIL: mstagesheim10@nls.at
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