Elternverein

AKTUELLES

SOZIALFOND

SOZIALFOND DES ELTERNVEREINS

Zugleich mit den neuen Statuten des Elternvereins der Neulandschulen Laaerberg wurde 2012 ein Sozialfonds des Elternvereins eingerichtet. Er steht schulübergreifend zur Verfügung und wird vom Kassier der AHS verwaltet. Der Sozialfond wurde bisher aus einem Teil der Überschüsse aus den Sommerfesten gespeist.

Ziel des Sozialfonds ist es, Schülerinnen und Schülern der Neulandschule, deren Eltern sich unvorhersehbar in einer vorrübergehenden finanziellen Notlage befinden, zu unterstützen, damit diese an Schulveranstaltungen wie Schikursen, Projektwochen, Sprachwochen und anderen Schulveranstaltungen teilnehmen können.

Wenn Sie einen Antrag bezüglich Unterstützung aus dem Sozialfond einbringen möchten, wenden Sie sich bitte an den Elternvereins-Vorstand oder die/den Schulleiter/in der betreffenden Schulform.

Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen, die Sie nachfolgend und auch unter § 13 in den Statuten des Elternvereins finden:

§ 13 Sozialfond

  1. Zur Erfüllung der nachfolgenden Aufgaben wird ein Sozialfond eingerichtet. Er steht schulübergreifend zur Verfügung. Der Sozialfond wird vom Kassier der AHS verwaltet.
  2. Der/die Antragstellerin muss ein begründetes Ansuchen, mündlich oder schriftlich an den Vorstand stellen und Mitglied des Elternvereines sein.
  3. Der/die Antragstellerin muss die ihm öffentlich rechtlichen Möglichkeiten oder Mittel nachweislich ausgeschöpft haben.
  4. Die Vergabe des Förderbetrages ist nicht an eine positive Vergabe öffentlicher Fördermittel gebunden.
  5. Sollte der Antragsteller mehr als ein Kind an der Schule haben, so sind separate Anträge zulässig.
  6. Der Vorstand kann zur Entscheidungsfindung unter dem Aspekt der gebotenen Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht, die Stellungnahme des/der Schulleiterin, des/der Direktorin und des/der Tagesheimleiterin einholen.
  7. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des und die Höhe des Förderbetrages erfolgt durch den Vorstand, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Sozialfonds.
  8. Die Vergabe eines Förderbeitrages hat keine präjudizielle Wirkung auf künftige Anlassfälle und Beschlüsse.
  9. Der Vorstand ist Verpflichtet über die Vergabe von Förderbeträgen den Elternausschuss zu informieren. Diese Informationen dürfen keine Daten der begünstigten Personen beinhalten, damit deren persönliche Integrität gewahrt wird.

KONTAKT

Elternvereinsteam 2023/24

Obmann/Vorsitzender: Paul Solczykiewicz
Obmann/Stv. AHS: Helmut Sasse
Obmann/Stv. NMS: Alexandra Reisner
Obmann/Stv. VS: Stefan Humpl

MAIL: elternverein@nls.at

STANDORT